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Todesurtheil, welches von dem Magistrate der kaiserl. königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, über die mit dem Wolfgang F. wegen Meuchel- und Raubmordes abgeführte Criminaluntersuchung geschöpfet, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute am 16. September 1819 mit dem Strange vollzogen worden ist
[Wien] : Gedruckt bey Thaddäus Edlen v. Schmidbauer, 1819Todesurtheil, welches von dem Magistrate der kaiserl. königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, über die mit dem Wolfgang F. wegen Meuchel- und Raubmordes abgeführte Criminaluntersuchung geschöpfet, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute am 16. September 1819 mit dem Strange vollzogen worden ist
[Wien] : Gedruckt bey Thaddäus Edlen v. Schmidbauer, 1819Todesurtheil, welches von dem Magistrate der kaiserl. königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, über die mit dem Wolfgang F. wegen Meuchel- und Raubmordes abgeführte Criminaluntersuchung geschöpfet, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute am 16. September 1819 mit dem Strange vollzogen worden ist
[Wien] : Gedruckt bey Thaddäus Edlen v. Schmidbauer, 1819Todesurtheil, welches von dem Magistrate der kaiserl. königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, über die mit dem Wolfgang F. wegen Meuchel- und Raubmordes abgeführte Criminaluntersuchung geschöpfet, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute am 16. September 1819 mit dem Strange vollzogen worden ist
[Wien] : Gedruckt bey Thaddäus Edlen v. Schmidbauer, 1819Urtheil und Darstellung der That
Gerhard Kreitter zu Wien geboren, ... wurde mit Urtheil des k. k. Landesgerichtes Wien vom 10. December 1886, ... des Verbrechens des Raubes ... der öffentlichen Gewaltthätigkeit ... und des vollbrachten Meuchelmordes ... schuldig erkannt, und ... zur Strafe des Todes durch den Strang verurtheiltWien : k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1887Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, 2. verheyrathen Manns-Persohnen, Nahmens Mathias P. Bey 38. Jahr alt, aus Mähren zu Gurdau unweit Brünn gebürtig; Und Anton H. Bey 31. Jahr alt, zu Gundermannsdorff, unweit Neudorff, in hiesigen Land gebürtig, beyde Catholischer Religion
Welche heut Erchtag als den 7. Junii 1746. auf den hohen Wagen gesetzet, zu den Räder-Creutz an die gewöhnliche Gerichtstatt geführt, daselbst mit dem Rad von oben herab, von Leben zum Todt hingerichtet, sodann dererselben Cörper auf die Räder geflochten, und darüber ein Galgen mit abhangenden Strang aufgerichtet wirdWienn : gedruckt bey Maria Eva Schilgin, Wittib, 1746