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Kundmachung [Wien, 11. Juni 1848]
In der Behufs der Wahl der Abgeordneten zur constituierenden Reichsversammlung erlassenen Kundmachung vom 7. d. M. wurde für die Urwähler in den zwei Wahlbezirken in der Stadt ... zur Eintragung in das Wähler-Verzeichniß bestimmt ...Wien. Magistrat ; Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahl der Wahlmänner zur Ernennung der Abgeordneten der Stadt Wien für die constituirende Reichsversammlung in den zwei Wahlbezirken in der Stadt, dann in den Vorstadt-Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, wieden und Matzleinsdorf ... unabänderlich Statt finden wird ... ; Wien am 17. Juni 1848Wien. Magistrat[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848