Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848
[S.l.], 1848