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11 Titel
Auf Römischer Hũgrischer vnd Behamischer Kü. May. Ertzhertzogen zů Osterreich [et]c. Vnsers aller gnedigisten Herren, vnd Lañdsfürsten, Fürtrag, an die Vier Stänndt gemainer Lanndtschafft, desselben Ertzhertzogthumbs, auch auff der Fünff Niderösterreichischen Erblañdte, vnd der Graffschafft Görtz, Ausschüss vnd Gesanndten, zů Jnnsprugk, Hanndlung, Bewilligung vnd Beschluß, des Lanndtags, des Montags nach Letare, beschehen, zů aufrichtung vnd voltzug, desselben alles
Der Verordneten ainer Lanndtschafft General vnnd Ausschreiben ; [Datum Wienn, den Sibendtzehenten tag Marcij. Anno [et]c. jm Zwayunddreissigisten[Wien?] : [Singriener, Johann d.Ä.?], [1532]Der N. Oest. ständische Ausschuß an seine Mitbürger!
Durch öffentlichen Anschlag vom 15. d. M. wurde bekannt gegeben, daß ... ein provisorischer Ausschuß von 24 Mitgliedern niedergesetzt worden ist ... Diesen provisorischen Ausschuß bilden unter dem Vorsitze des N. Oest. Landmarschalls, Albert Grafen von Montecuccoli, folgende Mitglieder ... ; Wien den 18. März 1848[Querformat], [S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 13. März 1848]
Eine bedauerliche Störung der niederösterreichischen ständischen Versammlung ist heute eingetreten ... ; Wien den 13. März 1848[Hochformat], [S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 15. März 1848]
Die Nieder-Oesterreichischen Stände haben heute den Beschluß gefaßt, einen provisorischen Ausschuß zu bilden, welcher dasjenige vorzukehren hat, was in diesem wichtigen Momente zur Besorgung der ihnen zukommenden Geschäfte erforderlich ist ... ; Wien den 15. März 1848[S.l.], 1848NAch dem Fürstlicher Dürchleichtigkayt vnserm gnedigisten herrn vnd Lanndtßfürsten, ain ersame Lanndschafft, die Stendt des Ertzhertzogthums Osterreych vndter der Enns auff nagstgehalten Lannttag zů der Newstat, ain verwilligung zů roß vnd fueß, zůwiderstandt dem Türcken wie Ew dann wissen gethan vnnd zůgesagt, ist Ewrm einlegen nach auf Ew gelegt, ...
Geben zů Wienn am freytag nach Letare in der Fasten. Anno dñi [etc.] jm xxiij. JarIn: Pannoni Tvrcam, Cæsar, Crvdele Fvrentem/ Profligat, Solvens Dvra Obsidione Viennam. 1529 / M. Inventor. DVC fe.[S.l. Wien?] : [s.n.], 20.3.1523Wir N. und N. Einer Löbl. Landschafft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. ... Was massen Ihre Röm. Kayserl. und Königl. Catholis. Majestät Carl der Sechste ... für das 1732ste Jahr, auf den 26sten Novembris vorigen Jahrs allergnädigst ausschreiben lassen ...
Geben in Wienn den 9ten Septembris im Sibenzehenhundert zwey und dreyssigsten Jahr[S.l. Wien], [1732]WIr N. und N. Einer Löbl. Landschaft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. Entbieten all- und jeden Löblichen Lands-Mitgliedern, von Prälaten, Herren, und der Ritterschaft, wie auch denen Städt- und Märckten, in- und außländischen Fürsten ... Unseren respectivè Dienst, Gruß, und guten Willen zuvor, und geben denselben beyneben zu vernehmen
Welchergestalten Ihro Königliche Majestät Maria Theresia ... einen Land-Tag in disem Ertz-Herzogtum Oesterreich unter der Enns für das 1742ste Jahr auf den 27sten Novembris vorigen Jahrs außschreiben ... Geben in Wienn den dreyzehenden Septembris, im Siebenzehenhundert zwey und viertzigsten Jahr[S.l. Wien?], [1742]Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740[S.l. Wien?], 6.11.1740Wir N: einer Löblichen Landtschafft dises Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete, [et]c. Entbiethen hiemit allen vnd jeden Löbl. Landts-Mitglidern ... Vnsern respectivè Dienst, Grueß, vnd guten Willen zuvor ...
Demnach Ihre Käyserl. Majestätt Vnser allergnädigister Herr vnd Landts-Fürst bey anjetzo gefährlich aussehenden Türcken-Krieg, vmb so wohl bey hiesiger Haupt Residenz Stadt Wienn, als auch jenseyts der Schlag-Prucken allheir zu deß gantzen Landt Nutzen gewisse Schantzen auffzuwerffen, vnd nothwendige Fortifications reparationes vnverschieblich vorzunehmen, nebens hierzue Beordrung einiger dero Regimenter ... ; Actum Wienn den Sechsten Martij Sechzehenhundert drey vnd Achzig[S.l. Wien?], 6.3.1683Wir Rudolff der Ander von Gottes genaden, Erwölter Römischer Khayser, zu allen zeiten mehrer deß Reichs ... Vnd wird sich ein jeder gehorsamblich erindern, in was für ein offentlichen Krieg, wir wider all vnser verursachen, mit dem Fridt vnd glaubenbrüchigenTyrannen, vnd Erbfeindt Christlichen Namens vnd Bluets dem Türcken geratten müessen ... alßbald den Zehenden Mann, daß ist von zehen Häusern einen starcken, hertzhafften, gesunden, zum Krieg tauglichen Mann, auffbietet, erkieset ...
Geben in vnser Statt Wienn, den Sechzehenden Septembris, Anno, [etc.] im SechßvndNeüntzigisten ...[S.l. Wien], 16.9.1596