Wie aus der anliegenden Kundmachung ersehen werden wolle, sind die Uhrwähler [!] dieser Residenz eingeladen, zur Ausweisung ihres Wahlrechtes zu der darin festgetzten Zeit, und an dem bestimmten Orte sich einzufinden ... ; Wien am 8. Juni 1848
Wien. Magistrat
[S.l.], 1848