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Wenn das so ginge, brauchten die Pfarrer freilich keine Köchinnen. Oder Ein geistlicher Herr behauptete: Das Recht der ersten Nacht bei "neuvermählten" Weibern nach dem angenommenen Herkommen zu besitzen
[Wien im September 1848][Wien] : Gedruckt bei Josef Ludwig, Josefstadt, Florianigassem Nro. 52, 1848