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Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Haßlwanter aus Innsbruck
Zur Beurtheilung der Frage über Aufhebung oder Ablösung der die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes beschränkenden Lasten wolle eine Commission für jedes Gouvernement aus drei Mitgliedern desselben zusammengesetzt werden ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]