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Todesurtheil, welches von dem Magistrate der Kaiserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien als Criminalgericht, über die mit dem Georg P** wegen räuberischen Todtschlages abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpfet
und in Folge der, von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute den 4. August 1825 mit dem Strange vollzogen worden ist[Wien] : Gedruckt in der Edlen von Schmidbauer'schen Buchdruckerey, 1825Todesurtheil, welches von dem Magistrate der Kaiserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien als Criminalgericht, über die mit dem Georg P** wegen räuberischen Todtschlages abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpfet
und in Folge der, von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestättigung heute den 4. August 1825 mit dem Strange vollzogen worden ist[Wien] : Gedruckt in der Edlen von Schmidbauer'schen Buchdruckerey, 1825Zum warnenden Beyspiele dienendes Urtheil eines zum Tode verurtheilten Raubmörders welcher einen Juden auf eine grausame Weise ermordete
Vom Magistrat der k. Stadt Znaim als für den Znaimer Kreis bestellten Kriminalgerichte ... habe sich des Verbrechens des Raubmordes schuldig gemacht, und sey deßhalb mit dem Tode durch den Strang zu bestrafen ... dem zu Folge ist vorstehendes bestättigte Urhteil am 28. Oktober 1825 öffentlich kundgemacht, und an ihm Leopold Wodak zu Znaim am heutigen Tage vollzogen wordenZnaim : Gedruckt in Znaim bei Martin Hofmann, 1825