Datenquelle: GND
Verschiedene Fabrikanten, Professionisten und Landleute haben sich beschwert, daß die Arbeiter die Dienste ihrer Arbeitgeber verlassen, obschon diese bereit wären, ihnen auch ferner noch Beschäftigung zu geben
Es wurde demnach beschlossen, daß solche Arbeiter, welche nicht vom Hause Erdarbeiter sind, nur dann bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigung finden, wenn sie von ihrem letzten Arbeitsgeber eine schriftlichen Ausweis mitbringen, daß ihre bisherigen Arbeitsgeber sie nicht mehr beschäftigen können ; Wien am 3. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 03.06.1848