Bekanntmachung [Wien, 6. September 1848] : Der unterm 5. d. M. ergangene Nationalgarde-Ober-Commando-Befehl könnte zur Mißdeutung Anlaß geben, daß Niemand gesetzlich zum Garde-Dienste verpflichtet sei ... ; Wien am 6. September 1848 / Vom Ministerium des Innern. DoblhoffBekanntmachung [Wien, 6. September 1848] : Der unterm 5. d. M. ergangene Nationalgarde-Ober-Commando-Befehl könnte zur Mißdeutung Anlaß geben, daß Niemand gesetzlich zum Garde-Dienste verpflichtet sei ... ; Wien am 6. September 1848 / Vom Ministerium des Innern. Doblhoff