Der Eintritt ist bloß in Dienstangelegenheiten gestattet : Die Kanzleistunden sind von 10 Uhr Früh bis 2 Uhr Mittags. [Wien] [...]
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Der Eintritt ist bloß in Dienstangelegenheiten gestattet : Die Kanzleistunden sind von 10 Uhr Früh bis 2 Uhr MittagsDer Eintritt ist bloß in Dienstangelegenheiten gestattet : Die Kanzleistunden sind von 10 Uhr Früh bis 2 Uhr Mittags
Entstehung
[Wien] [s.a. ca. 1848]
[Wien] [s.a. ca. 1848]
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