Befehl Sr. Durchlaucht des k.k. Feldmarschall-Lieutenants, k. k. Civil- und Militär-Gouverneurs, Fürsten Alfred zu Windischgrätz, an den Commandirenden der National-Garde, Grafen von Hoyos : "Nachdem die Bürgergarde den Dienst zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zugleich mit der Nationalgarde versieht, so wollen Euer Excellenz bis auf Weiteres auch den Befehl über erstere übernehmen." ; Wien am 17. März 1848 / Fürst Alfred zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall-LieutenantBefehl Sr. Durchlaucht des k.k. Feldmarschall-Lieutenants, k. k. Civil- und Militär-Gouverneurs, Fürsten Alfred zu Windischgrätz, an den Commandirenden der National-Garde, Grafen von Hoyos : "Nachdem die Bürgergarde den Dienst zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zugleich mit der Nationalgarde versieht, so wollen Euer Excellenz bis auf Weiteres auch den Befehl über erstere übernehmen." ; Wien am 17. März 1848 / Fürst Alfred zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall-Lieutenant