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Druckschrift
Uebersicht der Mengen verzehrungssteuerpflichtiger Gegenstände, welche nach den Bestimmungen des ersten Absatzes der Kundmachung vom 20. März 1848 steuerfrei über die Linien Wiens eingeführt werden können / Von der k. k. vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung für Oesterreich ob und unter der Enns
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