In Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur Protestlevirung bewilligt : Wien am 27. Mai 1848 / Sommaruga, Minister der JustizIn Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur Protestlevirung bewilligt : Wien am 27. Mai 1848 / Sommaruga, Minister der Justiz