Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ... : Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre / Ferdinand. Franz Freiherr von Pillersdorff, Minister des Inneren. Joseph Freiherr von Weingarten, Hofkanzler. Nach Sr. k. k. apostol. Majestät höchst eigenem Befehle: Peter Ritter von Salzgeber, k. k. HofrathWir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ... : Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre / Ferdinand. Franz Freiherr von Pillersdorff, Minister des Inneren. Joseph Freiherr von Weingarten, Hofkanzler. Nach Sr. k. k. apostol. Majestät höchst eigenem Befehle: Peter Ritter von Salzgeber, k. k. Hofrath