An die Arbeiter! [Wien, 11. Juni 1848] : Das Ministerium des Innern hat mittelst Erlasses vom 10. Juni l. J. an den gefertigten Ausschuß erklärt: daß selbstständige Arbeiter, wenn sie das 24. Jahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden, in jenen Wahlbezirken, in welchen sie ihren bleibenden Wohnsitz haben, als Wähler auftreten dürfen ... ; Wien am 11. Juni 1848 / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarden und Studenten zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit und für Wahrung der VolksrechteAn die Arbeiter! [Wien, 11. Juni 1848] : Das Ministerium des Innern hat mittelst Erlasses vom 10. Juni l. J. an den gefertigten Ausschuß erklärt: daß selbstständige Arbeiter, wenn sie das 24. Jahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden, in jenen Wahlbezirken, in welchen sie ihren bleibenden Wohnsitz haben, als Wähler auftreten dürfen ... ; Wien am 11. Juni 1848 / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarden und Studenten zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit und für Wahrung der Volksrechte