Wien. Gemeinderath: Der Gemeinderath von Wien hat für die Dauer der jetzigen ausnahmsweisen Zustände beschlossen, wie folgt : [...]
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Der Gemeinderath von Wien hat für die Dauer der jetzigen ausnahmsweisen Zustände beschlossen, wie folgt : Diejenigen wehrfähigen Individuen, welche, ohne Nationalgarden oder zum Nationalgarde-Dienste verpflichtet zu seyn, sich bewaffnet den Compagnien ihres Wohnbezirkes anreihen, erhalten, wenn sie ganz mittellos sind, und durch 24 Stunden auf Commando ohne Ablösung im Dienste verwendet werden, eine Vergütung von 25 kr. C. M. ... ; Wien den 12. October 2848Der Gemeinderath von Wien hat für die Dauer der jetzigen ausnahmsweisen Zustände beschlossen, wie folgt : Diejenigen wehrfähigen Individuen, welche, ohne Nationalgarden oder zum Nationalgarde-Dienste verpflichtet zu seyn, sich bewaffnet den Compagnien ihres Wohnbezirkes anreihen, erhalten, wenn sie ganz mittellos sind, und durch 24 Stunden auf Commando ohne Ablösung im Dienste verwendet werden, eine Vergütung von 25 kr. C. M. ... ; Wien den 12. October 2848
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