Kundmachung [Wien, 5. November 1848] : Ueber Einschreiten der privilegirten Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes hat das k. k. Ministerium der Justiz, in Berücksichtigung der noch fortdauernden Beschränkung des Verkehres zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 9. November 1848, zur Annahme hätten präsentirt werden sollen oder noch zu präsentiren wären, auch noch am 10. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden können ... / Vom k. k. Ministerium der JustizKundmachung [Wien, 5. November 1848] : Ueber Einschreiten der privilegirten Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes hat das k. k. Ministerium der Justiz, in Berücksichtigung der noch fortdauernden Beschränkung des Verkehres zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 9. November 1848, zur Annahme hätten präsentirt werden sollen oder noch zu präsentiren wären, auch noch am 10. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden können ... / Vom k. k. Ministerium der Justiz