Kundmachung [Wien, 5. Nov. 1848] : Nachdem zwischen der innern Stadt und den Vorstädten der freie Verkehr vom 5 Uhr Früh bis 7 Uhr Abend bereits wieder gestattet ist, so können nun auch sämmtliche Bauarbeiten inner den Linien Wiens ungehindert fortgesetzt werden ; Wien den 5. Nov. 1848 / Vom Gemeinderathe der Stadt WienKundmachung [Wien, 5. Nov. 1848] : Nachdem zwischen der innern Stadt und den Vorstädten der freie Verkehr vom 5 Uhr Früh bis 7 Uhr Abend bereits wieder gestattet ist, so können nun auch sämmtliche Bauarbeiten inner den Linien Wiens ungehindert fortgesetzt werden ; Wien den 5. Nov. 1848 / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien