Kundmachung [Wien, 6. November 1848] : Seine Majestät der Kaiser haben Sich mit allerhöchstem Handschreiben vom 3. dieses [...]
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Kundmachung [Wien, 6. November 1848] : Seine Majestät der Kaiser haben Sich mit allerhöchstem Handschreiben vom 3. dieses [!] veranlaßt befunden, bei dem für Wien ausgesprochenen Belagerungs-Zustande zur Leitung aller für die Stadt und deren Umgebung erforderlichen Maßregeln den Herrn Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Welden mit dem Titel eines Gouverneurs zu bestimmen ... ; Wien am 6. November 1848 / Vom Ministerium des KriegswesensKundmachung [Wien, 6. November 1848] : Seine Majestät der Kaiser haben Sich mit allerhöchstem Handschreiben vom 3. dieses [!] veranlaßt befunden, bei dem für Wien ausgesprochenen Belagerungs-Zustande zur Leitung aller für die Stadt und deren Umgebung erforderlichen Maßregeln den Herrn Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Welden mit dem Titel eines Gouverneurs zu bestimmen ... ; Wien am 6. November 1848 / Vom Ministerium des Kriegswesens
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