Kundmachung [Wien, 28. Oktober 1848] : Im Falle wieder eintretenden Kampfes sind bei Vermeidung augenblicklicher standrechtlicher [...]
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Kundmachung [Wien, 28. Oktober 1848] : Im Falle wieder eintretenden Kampfes sind bei Vermeidung augenblicklicher standrechtlicher Behandlung der Dawiderhandelnden alle Thore und Fenster sogleich zu öffnen. Es ist von dem patriotischen Sinne der Bewohner Wiens zu erwarten, daß diesem Befehle, der zur Beruhigung und Widerlegung gegentheiliger Gerüchte bekannt gegeben wird, unbedingte Folge geleistet werde ; Wien am 18. October 1848 / Der Chef der Sicherheisbehörde [!]: FennebergKundmachung [Wien, 28. Oktober 1848] : Im Falle wieder eintretenden Kampfes sind bei Vermeidung augenblicklicher standrechtlicher Behandlung der Dawiderhandelnden alle Thore und Fenster sogleich zu öffnen. Es ist von dem patriotischen Sinne der Bewohner Wiens zu erwarten, daß diesem Befehle, der zur Beruhigung und Widerlegung gegentheiliger Gerüchte bekannt gegeben wird, unbedingte Folge geleistet werde ; Wien am 18. October 1848 / Der Chef der Sicherheisbehörde [!]: Fenneberg
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