Kundmachung [Wien, 29. Oktober 1848] : Die von der Sicherheits-Behörde unter dem 28. October 1848 erlassene Kundmachung, daß bei Vermeidung augenblicklicher standrechtlicher Behandlung der Dawiderhandelnden alle Thore und Fenster im Falle wieder eintretenden Kampfes, sogleich zu öffnen sind, war auf Verhältnisse begründet, die gegenwärtig nicht mehr bestehen. Das Ober-commando beeilt sich demnach, die obenangeführte Kundmachung in ihrem vollen Inhalte aufzuheben ; Wien den 29. October 1848 / Messenhauser, provisorischer Ober-CommandantKundmachung [Wien, 29. Oktober 1848] : Die von der Sicherheits-Behörde unter dem 28. October 1848 erlassene Kundmachung, daß bei Vermeidung augenblicklicher standrechtlicher Behandlung der Dawiderhandelnden alle Thore und Fenster im Falle wieder eintretenden Kampfes, sogleich zu öffnen sind, war auf Verhältnisse begründet, die gegenwärtig nicht mehr bestehen. Das Ober-commando beeilt sich demnach, die obenangeführte Kundmachung in ihrem vollen Inhalte aufzuheben ; Wien den 29. October 1848 / Messenhauser, provisorischer Ober-Commandant