Der Herr Hauseigenthümer (Hausinspektor) wird strengstens beauftragt, die in der, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windisch-Grätz unter heutigem Tage veröffentlichten Proklamation laut §. 3 derselben anbefohlene Entwaffnung nach dem buchstäblichen Inhalte derselben allsogleich in Angriff und Vollzug zu setzen ... : Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 2. November 1848Der Herr Hauseigenthümer (Hausinspektor) wird strengstens beauftragt, die in der, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windisch-Grätz unter heutigem Tage veröffentlichten Proklamation laut §. 3 derselben anbefohlene Entwaffnung nach dem buchstäblichen Inhalte derselben allsogleich in Angriff und Vollzug zu setzen ... : Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 2. November 1848