Bekanntmachung [Wien, 20. Oktober 1848] : Allen jenen Garden und Mitgliedern mobiler Corps, welche nicht auf den vor dem Feinde befindlichen Wachposten stehen, ist es strengstens untersagt, mit geladenem Gewehre, in oder außer Dienst, zu erscheinen ... ; Wien am 20. October 1848 / Messenhauser, provisorischer Ober-CommandantBekanntmachung [Wien, 20. Oktober 1848] : Allen jenen Garden und Mitgliedern mobiler Corps, welche nicht auf den vor dem Feinde befindlichen Wachposten stehen, ist es strengstens untersagt, mit geladenem Gewehre, in oder außer Dienst, zu erscheinen ... ; Wien am 20. October 1848 / Messenhauser, provisorischer Ober-Commandant