Kundmachung [Wien, 27. Oktober 1848] : Von 8 Uhr Abends an ist der 1. Stock sämmtlicher bewohnten Häuser in der inneren Stadt, bei Vermeidung strenger Ahndung, zu beleuchten. Die Herren Hauseigenthümer werden verantwortlich gemacht ; Wien den 27. October 1848 / Fenneberg, Chef der Sicherheits-BehördeKundmachung [Wien, 27. Oktober 1848] : Von 8 Uhr Abends an ist der 1. Stock sämmtlicher bewohnten Häuser in der inneren Stadt, bei Vermeidung strenger Ahndung, zu beleuchten. Die Herren Hauseigenthümer werden verantwortlich gemacht ; Wien den 27. October 1848 / Fenneberg, Chef der Sicherheits-Behörde