Zusatz des Abgeordneten Kral zu Nr. 3 des Kudlich'schen Antrages wegen Auflösung des Unterthänigkeits-Verbandes : Bei der Wahl der Commissions-Glieder ist darauf zu sehen, daß unter den gewählten Abgeordneten der Provinz Galizien mit der Bukowina wenigstens Einer aus der letzteren Landschaft sich befinde ...Zusatz des Abgeordneten Kral zu Nr. 3 des Kudlich'schen Antrages wegen Auflösung des Unterthänigkeits-Verbandes : Bei der Wahl der Commissions-Glieder ist darauf zu sehen, daß unter den gewählten Abgeordneten der Provinz Galizien mit der Bukowina wenigstens Einer aus der letzteren Landschaft sich befinde ...