Antrag des Abgeordneten Lhotta : Anstatt der vom Abgeordneten Zimmer beantragten fünf Metzen Grundes behufs Auflösung der Urbariallasten ohne Entschädigung wäre neun Metzen zu setzenAntrag des Abgeordneten Lhotta : Anstatt der vom Abgeordneten Zimmer beantragten fünf Metzen Grundes behufs Auflösung der Urbariallasten ohne Entschädigung wäre neun Metzen zu setzen