Antrag des Abgeordneten Lhotta : Anstatt der vom Abgeordneten Zimmer beantragten fünf Metzen Grundes behufs Auflösung der [...]
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Antrag des Abgeordneten Lhotta : Anstatt der vom Abgeordneten Zimmer beantragten fünf Metzen Grundes behufs Auflösung der Urbariallasten ohne Entschädigung wäre neun Metzen zu setzenAntrag des Abgeordneten Lhotta : Anstatt der vom Abgeordneten Zimmer beantragten fünf Metzen Grundes behufs Auflösung der Urbariallasten ohne Entschädigung wäre neun Metzen zu setzen
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