Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Verordnen, um die Rücksicht auf das Interesse der öffentlichen Ordnung und die Sicherung der Staatsbürger vor Benachtheiligungen mit dem von Uns in dem Patente vom 4. März 1849, § 7, gewährleisteten Rechte der freien Vereinigung und Versammlung in Einklang zu bringen ... : [Gegeben in Unserer Hauptstadt Ollmütz den siebzehnten März im Jahre Eintausend achthundert neun und vierzig] / [Franz Joseph. Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer]Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Verordnen, um die Rücksicht auf das Interesse der öffentlichen Ordnung und die Sicherung der Staatsbürger vor Benachtheiligungen mit dem von Uns in dem Patente vom 4. März 1849, § 7, gewährleisteten Rechte der freien Vereinigung und Versammlung in Einklang zu bringen ... : [Gegeben in Unserer Hauptstadt Ollmütz den siebzehnten März im Jahre Eintausend achthundert neun und vierzig] / [Franz Joseph. Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer]