Kundmachung [Wien, 23. Mai 1848] : Durch ein Versehen wurde bei Ausfertigung des provisorischen Preßgesetzes im Paragraphe [...]
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Druckschrift Kundmachung [Wien, 23. Mai 1848] : Durch ein Versehen wurde bei Ausfertigung des provisorischen Preßgesetzes im Paragraphe 8 der Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse die Beziehung auf den Paragraph 4 weggelassen ... ; 23. Mai 1848 / Albert Graf v. Montecuccoli, k. k. n.ö. Landes-PräsidentKundmachung [Wien, 23. Mai 1848] : Durch ein Versehen wurde bei Ausfertigung des provisorischen Preßgesetzes im Paragraphe 8 der Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse die Beziehung auf den Paragraph 4 weggelassen ... ; 23. Mai 1848 / Albert Graf v. Montecuccoli, k. k. n.ö. Landes-Präsident Einzelbild herunterladen verfügbare Breiten |