Kundmachung [Wien, 5. Dezember 1848] : Zufolge Erlasses der hohen k. k. Militär-Stadt-Commandantur wurde die Bewilligung ertheilt, daß die Gast- und Kaffehhäuser in den Vorstädten gleich jenen in der inneren Stadt während des Belagerungszustandes bis 11 Uhr Nachts geöffnet bleiben dürfen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 5. December 1848 / Von der StadthauptmannschaftKundmachung [Wien, 5. Dezember 1848] : Zufolge Erlasses der hohen k. k. Militär-Stadt-Commandantur wurde die Bewilligung ertheilt, daß die Gast- und Kaffehhäuser in den Vorstädten gleich jenen in der inneren Stadt während des Belagerungszustandes bis 11 Uhr Nachts geöffnet bleiben dürfen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 5. December 1848 / Von der Stadthauptmannschaft