Kundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848] : Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen [...]
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Kundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848] : Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen: Die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung wird ... dahin abgeändert, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wien genommen werden können ... ; Wien den 17. Juni 1848 / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Rechte des VolkesKundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848] : Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen: Die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung wird ... dahin abgeändert, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wien genommen werden können ... ; Wien den 17. Juni 1848 / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Rechte des Volkes
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