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Kundmachung und theilweise Berichtigung der Kundmachung vom 28. l. Mts. : In den nachbenannten Wahlbezirken werden wegen der vorgefallenen Doppelwahlen neue Wahlen der Wahlmänner zur Ernennung der Deputirten zum constituirenden Reichstage nothwendig ... ; Von dem Magistrate der Stadt Wien am 29. Juni 1848
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