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Druckschrift
Abänderungs-Antrag von Mathias Herndl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Daß nach dem §. 2 des Kudler'schen Verbesserungs-Antrages nachzusetzen sei: "und ohne aller Entschädigung von Seite des Landmannes aufzuhören haben." Bei dem §. 4 solle zugesetzt werden: "Dafür können dieselben vom Staate eine billige Entschädigung ansprechen."
Entstehung
[S.l.] [s.a. ca. 1848]
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