Aufforderung an die Militärpflichtigen zur Meldung für das Jahr 1917... Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, R.-G.-Bl. [...]
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Plakat Aufforderung an die Militärpflichtigen zur Meldung für das Jahr 1917... Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht alljährlich im Monate Jänner bei jener Gemeinde zu melden, in welcher sie am 1. Jänner dieses Jahres ihres Wohnsitz haben : ganz besonders aber wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch alle jene meldepflichtig sind, welche wie vorerwähnt, wegen eines 1600 Kronen nicht übersteigenden Einkommens nicht zahlungspflichtig sind. Stadrat Graz, am 30. November 1916 / Der mit der einstweiligen Besorgung der Gemeindegeschäfte der Stadt Graz betraute k. k. Hofrat UnderrainAufforderung an die Militärpflichtigen zur Meldung für das Jahr 1917... Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht alljährlich im Monate Jänner bei jener Gemeinde zu melden, in welcher sie am 1. Jänner dieses Jahres ihres Wohnsitz haben : ganz besonders aber wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch alle jene meldepflichtig sind, welche wie vorerwähnt, wegen eines 1600 Kronen nicht übersteigenden Einkommens nicht zahlungspflichtig sind. Stadrat Graz, am 30. November 1916 / Der mit der einstweiligen Besorgung der Gemeindegeschäfte der Stadt Graz betraute k. k. Hofrat Underrain Seite 1 Einzelbild herunterladen verfügbare Breiten |