Kundmachung vom 11. Dezember 1914. Auf Grund der §§ 3 und 4 des Gesetzes ... Zelluloidfilms, die zum häuslichen Gebrauche [...]
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Kundmachung vom 11. Dezember 1914. Auf Grund der §§ 3 und 4 des Gesetzes ... Zelluloidfilms, die zum häuslichen Gebrauche bei Kinoapparaten bestimmt sind, feilzuhalten, wenn sie nicht in Blechbehältern verwahrt und mit einer Belehrung versehen sind ... M.=Abt. IV-1026/14 : Muster einer Belehrung: "Zellulolid! Feuergefährlich! In Blechdose verwahren! Offenes Licht fernhalten! Nicht rauchen! Kindern nur unter Aufsicht überlassen!"Kundmachung vom 11. Dezember 1914. Auf Grund der §§ 3 und 4 des Gesetzes ... Zelluloidfilms, die zum häuslichen Gebrauche bei Kinoapparaten bestimmt sind, feilzuhalten, wenn sie nicht in Blechbehältern verwahrt und mit einer Belehrung versehen sind ... M.=Abt. IV-1026/14 : Muster einer Belehrung: "Zellulolid! Feuergefährlich! In Blechdose verwahren! Offenes Licht fernhalten! Nicht rauchen! Kindern nur unter Aufsicht überlassen!"
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