Als politische Behörde I. Instanz. Verordnung des Wiener Magistrates, Abt. IX, vom 9. Dezember 1916, M.=Abt. IX-6829/16, [...]
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Als politische Behörde I. Instanz. Verordnung des Wiener Magistrates, Abt. IX, vom 9. Dezember 1916, M.=Abt. IX-6829/16, betreffend die Festsetzung von Höchstpreisen für den Kleinverschleiß von Leuchtpetroleum und von Fuhrkostenzuschlägen in Wien : Diee Verordnung tritt am 9. Dezember 1916 in Wirksamkeit. Mit demselben Tage tritt die Magistrats-Verordnung vom 2. Jänner 1916, M.=Abt. IX-7888/15, außer KraftAls politische Behörde I. Instanz. Verordnung des Wiener Magistrates, Abt. IX, vom 9. Dezember 1916, M.=Abt. IX-6829/16, betreffend die Festsetzung von Höchstpreisen für den Kleinverschleiß von Leuchtpetroleum und von Fuhrkostenzuschlägen in Wien : Diee Verordnung tritt am 9. Dezember 1916 in Wirksamkeit. Mit demselben Tage tritt die Magistrats-Verordnung vom 2. Jänner 1916, M.=Abt. IX-7888/15, außer Kraft
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