Bl. 1r: "Ein Teil des Ertrages fällt der Steuerbehörde zu, da für die durch die Jahre wohltätigen Zwecken gewidmeten Erträgnisse nachträglich Steuer gezahlt werden muß"; Hinweis auf Kraus' nächste Vorlesungen; Bl. 1v: Abbildung "Aus dem Journal Amusant 1874" und Rezensionen zu den Prager Vorlesungen