Bekanntmachung. Mit obrigkeitlicher Bewilligung ist in der Jägerzeile Nr. 22 zum schwarzen Thor ein fünfjähriger Stier von hiesiger Abkunft und Zucht, welcher vermög Größe, Schwere und Frömmigkeit, als eine besondere Seltenheit zu betrachten ist, täglich Früh von 7 Uhr bis Abends zu sehen