Legitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelLegitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und ihm zu seinem Ausweise diese Legitimations-Karte ausgefertigt wurde. Wien den [ ]ten Juni 1848 : Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein Wahlrecht am 12., 14., 16., oder 17. Juni in der Stadt oder in den Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, Wieden oder Matzleinsdorf ausgewiesen hat, am 19. - alle übrigen aber am 20. d. M. an dem Orte, wo die Legitimationsurkunde ertheilt wurde ... persönlich einzufinden ... und den Wahlzettel auf zehn Wahlmänner lautend versiegelt abzugeben, oder seine Stimme mündlich zu Protocoll zu geben, jedenfalls aber den obigen Tag um 6 Uhr Nachmittags neuerlich zur Eröffnung der Stimmzettel und Vornahme des Skrutiniums zu erscheinen, damit im Falle eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht herausstellen würde, zu einer neuen Wahl geschritten werden könne
- Erschienen
- Umfang[1] Bl., Satzspiegel: 18,3 x 15,2 cm
- AnmerkungMit Platz zum Ausfüllen des Namens, des Wohnorts, des DatumsLegitimations-Karte zur Wahl der Wahlmänner: Wien, Juni 1848
- Schlagwörter
- URN
Links
- Nachweis
- Archiv
- IIIF
Dateien
Klassifikation
Inhalt
Nutzungsbedingungen
- Lizenz
- Nutzung
Dieses Objekt steht frei zum Download zur Verfügung. Im Rahmen der üblichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten wird bei einer Vervielfältigung oder Verwertung der Bilder um Quellenangabe und um Namensnennung der Wienbibliothek im Rathaus als besitzende Institution gebeten.
- QuellenangabeLegitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und [...] : Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein [...]. [S.l.], 1848. Wienbibliothek im Rathaus, Ra-4800, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-77966 / Public Domain Mark 1.0