Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums : Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848] / [Der Minister der Justiz: Bach]
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Quellenangabe
Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums : Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis [...] / [Der Minister der Justiz: Bach]. [S.l.], 1848. Wienbibliothek im Rathaus, Rb-2551, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-85418 / Public Domain Mark 1.0