Kundmachung an das Landvolk : Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelKundmachung an das Landvolk : Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848] / [Der Minister des Inneren: Doblhoff m. p. ; Der Minister der Justiz: Bach m. p. ; Der Minister der Finanzen: Krauß m. p.]
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- Körperschaft
- Enthalten inA
- Erschienen
- Ausgabe[Zweiseitig bedr.]
- Umfang[1] Bl., Satzspiegel: 29 x 16,4 cm
- AnmerkungFlugblatt, Untertänigkeit, Aufhebung: Wien, 15. September 1848Mehrere Ausgaben sind nachgewiesen: einseitig und zweiseitig bedr., auch in anderen SprachenEinblattdruck, zweiseitig bedr.
- SchlagwörterWien / Revolution / Flugblatt / Österreich / Untertan / Hofrecht / Aufhebung / Obrigkeit / Gesetz / Geschichte 1848 / Flugblatt
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- QuellenangabeKundmachung an das Landvolk : Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten [...] / [Der Minister des Inneren: Doblhoff m. p. ; Der Minister der Justiz: Bach m. p. ; Der Minister der Finanzen: Krauß m. p.]. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-2718 https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-85884 / Public Domain Mark 1.0