Kundmachung [Wien, 12. Oktober 1848] : Die hohe constituirende Reichsversammlung hat beschlossen: Unter den gegenwärtigen Verhältnissen erscheint es zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich: 1. Daß sich für die Dauer der Gefahr alle waffenfähigen Männer unter das Commando desjenigen Bezirkschefs, dem sie ihrer Wohnung nach anghören, zu stellen haben ... ; Wien, den 12. October 1848 / Von der constituirenden Reichsversammlung. Smolka, erster Präsident. Carl Wiser, Schriftführer