Erklärung des Gemeinderathes in Wien : Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am 10. d. M. der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung mitgetheilt, daß jene seiner Mitglieder, welche sich zu Amtshandlungen mit irgend einer Behörde in das Einvernehmen setzen sollen, stets mit einer besonderen Vollmacht, keineswegs aber nur mit einer Legitimations-Karte versehen werden ... ; Wien am 12. October 1848
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Quellenangabe
Wien. Gemeinderath: Erklärung des Gemeinderathes in Wien : Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am 10. d. M. der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung mitgetheilt, daß jene seiner Mitglieder, welche sich zu Amtshandlungen [...]. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus, Rb-2947, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-90013 / Public Domain Mark 1.0