Kundmachung [Wien, 5. November 1848] : Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelKundmachung [Wien, 5. November 1848] : Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom 1. d. Mts., haben die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer, die Residenz sogleich zu verlassen. Die Herren Hauseigenthümer und Hausadministratoren werden in Folge ... aufgefordert, die obgenannten Personen zur sogleichen Abreise oder zur Vorweisung der Aufenthaltskarten anzuweisen ... binnen drei Tagen der Stadthauptmannschaft mittelst eines Verzeichnisses ... vor das k. k. Militär-Gericht anzuzeigen ; Wien den 5. November 1848 / Von der Stadthauptmannschaft
- Körperschaft
- Enthalten inA
- Erschienen
- Umfang[2] Bl., Satzspiegel: 35,5 x 20,2 cm
- AnmerkungFlugschrift, Ausländer, Nichtzuständige, Aufenthaltsverbot: Wien, 5. November 1848Verzeichniß der im Hause [] der [] ohne vorschriftsmäßigen Aufenthaltskarten sich aufhaltenden Ausländer und nach Wien nicht zuständigen Inländer
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- QuellenangabeKundmachung [Wien, 5. November 1848] : Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom 1. d. Mts., haben die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung [...] / Von der Stadthauptmannschaft. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-3207 https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-91313 / Public Domain Mark 1.0