Kundmachung [Wien, 7. November 1848] : Gemäß §. 5 der Proclamation vom 23. October d. J. und des §. 6 der Proclamation vom 1. d. M. haben die sich in Wien ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer Wien sogleich zu verlassen ... ; Wien den 7. November 1848 / Von der Stadthauptmannschaft
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Quellenangabe
Kundmachung [Wien, 7. November 1848] : Gemäß §. 5 der Proclamation vom 23. October d. J. und des §. 6 der Proclamation vom 1. d. M. haben die sich in Wien ohne legale Nachweisung der Ursache [...] / Von der Stadthauptmannschaft. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-3215https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-91371 / Public Domain Mark 1.0