Der Gemeinderath der Stadt Wien hat beschlossen, wie folgt : "Die Gemeinde übernimmt die Versorgung aller im Dienste derselben erwerbsunfähig gewordenen und mittellosen Personen, sowie ihrer Hinterbliebenen, so ferne für deren anderweitige Versorgung nicht schon durch die bereits bestehenden Gesetze vorgedacht ist ..." ; Wien am 11. October 1848 / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien