Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Mähren : In Folge allerhöchster [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelVerordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Mähren : In Folge allerhöchster Genehmigung vom 26. Juni 1849 haben die Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen zur Durchführung der Grundentlastung im Markgrafenthume Mähren folgende Verordnung zu erlassen befunden ... ; [Wien am 27. Juni 1849] / [Bach, provisorischer Minister des Innern]
- Unterzeichner*in
- Enthalten inA
- Erschienen
- Umfang20 S., [6] Bl.
- AnmerkungFlugschrift: Wien, 27. Juni 1849Nachweisung sämmtlicher Grundstücke, welche dem obbenannten Zehentberechtigten zum Grund- (Feld-) Zehent verpflichtet sind : A. Formulare zu §. 116 a.Nachweisung aller gegen Entschädigung aufgehobenen Naturalgaben, Arbeitsleistungen (Roboten) und Geldgaben oder Geldzinse, welche die Eigenthümer der in dieser Gemeinde gelegenen Grundbesitzungen oder Häuser an den obbenannten Bezugsberechtigten zu leisten verpfllichtet sind : B. Formulare zu §. 116 b.
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- QuellenangabeVerordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Mähren : In Folge allerhöchster Genehmigung vom 26. Juni 1849 haben die Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen zur Durchführung der Grundentlastung im [...] / [Bach, provisorischer Minister des Innern]. [S.l.], 1849. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-4620 https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-105114 / Public Domain Mark 1.0