Die Anweisung zur Fassung von Brot, Wein, Limito-Tabak, Licht, Holz, Hafer, Heu und Stroh erfolgt bei der Approvisionirungs-Commission im Magistratsgebäude : Eine Vidirung der Fassungs-Anweisungen von Seite des National-Garde-Ober-Commando's ist nicht nöthig / Von der Central-Kanzlei des Nationalgarde-Ober-Commando's
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Quellenangabe
Die Anweisung zur Fassung von Brot, Wein, Limito-Tabak, Licht, Holz, Hafer, Heu und Stroh erfolgt bei der Approvisionirungs-Commission im Magistratsgebäud [...] : Eine Vidirung der Fassungs-Anweisungen von Seite des National-Garde-Ober-Commando's ist nicht nöthig / Von der Central-Kanzlei des Nationalgarde-Ober-Commando's. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-106871 / Public Domain Mark 1.0