Flugblatt: Wien, 24. August 1848
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Wer sich also der Nationalgarde in Vollziehung ihres Dienstes mit gefährlicher Drohung oder wirklicher gewaltsamer Handanlegung, obgleich ohne Waffen oder Verwundung und ohne Zusammenrottung widersetzt, macht sich des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig, und wird mit schwerem Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft