Amendement des Abgeordneten Latzel zu dem Antrage des Abgeordneten Zimmer : Es haben die aus dem bloßen Unterthänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Inleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, so wie die der Handwerker und Gewerbetreibenden etc. ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören. Hat der Bier- und Branntweinzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallen
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Quellenangabe
Amendement des Abgeordneten Latzel zu dem Antrage des Abgeordneten Zimmer : Es haben die aus dem bloßen Unterthänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Inleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund [...]. [S.l.], [s.a. ca. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. , C-52534https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-110646 / Public Domain Mark 1.0